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Parität? Geht... -so nicht!

Aktualisiert: 8. Nov. 2020

Das Verfassungsgericht Brandenburg erklärt das sog Paritätsgesetz des Landes Brandenburg für verfassungswidrig.


FOTO: SEBASTIAN GABSCH/PNN


Was war geschehen?


Die Landesregierung strebte im Februar 2019 mit dem Paritè Gesetz an, Frauen und Männer zahlenmässig gleichermassen auf Wahllisten vertreten zu sehen. Hierzu sollten die Wahllisten entsprechend abwechselnd mit Frau/Mann geführt werden. Dieses Gesetz trat am 30. Juni 2020 in Kraft.

Die Landesverbände der Völkischen Beobachter von NPD und AfD gingen in einem Organstreitverfahren vor Gericht. Vier Parteimitglieder der Völkischen AfD legten Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz ein. Beides erwartungsgemäss.



Justitia...

"Paritè Gesetz"...?!


Was so liebevoll umschrieben daher kommt führt jedoch am eigentlichen, wirklichen Vorhaben vorbei. Es handelt sich nicht mehr und nicht weniger um ein


"Zweites Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes"!





Die Freiheitliche demokratische Grundordnung: damit ist nicht die Verfassung bzw. das Grundgesetz in seiner Gesamtheit gemeint, sondern die unabänderlichen obersten Wertprinzipien als Kernbestand der Demokratie. Diese fundamentalen Wertprinzipien bestimmen die Gesetzgebung des Bundes und der Länder.


Diese gilt für Politik und Justitia gleichermassen. Böse Zungen könnten ja behaupten, es stecke die Absicht dahinter, man wolle die Völkische Rechtsnationale Front von NPD und AfD aus den Parlamenten mit verfassungsmässig fraglichen Mitteln vertreiben. Diese haben ja schon programmatisch ein tradiert reaktionäres Verhältnis und träumen vom Heimchen am Herd.


Für derartige Vorhaben sollten Wahlgesetze jedoch gar nicht erst den Anschein erwecken: was nicht passt, wird passend gemacht?! Nein. Auch nicht für eine noch so gute Absicht. Wahlgesetze sind nicht zum Herumschrauben. Satirisch betrachtet: am Ende werden nur noch Wahlzettel für gültig erklärt, auf denen jeweils wenigstens eine Frau und ein Mann ihr Kreuzchen haben...?!


Hinzu kommt: es ist keine Lösung zur gesellschaftlich paritätischen Teilhabe von Frau und Mann. Sehen wir´s positiv... -diese rein juristische Entscheidung traf eine Lady: Justitia! Und lieferte sogar noch





Lösungsansätze

"Den Parteien steht es frei, sich im Rahmen ihrer Programmatik dem Ziel der Förderung der Gleichberechtigung mehr oder weniger zu verschreiben."





und weiterhin:

"Gesetzliche Regelungen, die eine jeweils hälftige Verteilung der Landtagssitze an Frauen und Männer anordnen oder durch Listenvorgaben fördern sollen, würden daher zugleich eine Modifikation des Demokratieprinzips bedeuten. Diese sei durch einfaches Gesetz nicht möglich."


Einfache Gesetze sind alle übrigen Gesetze, für die im Grundgesetz nicht ausdrücklich die Zustimmung des Bundesrates vorgesehen ist. Gegen sie kann der Bundesrat Einspruch einlegen. Sie werden deshalb auch Einspruchsgesetze genannt.


  • Da könnte MP Woidtke auf den letzten Metern seiner Präsidentschaft doch noch eine Initiative auf den Weg bringen...?!


Die Politik?!

Gender Parität und Gender Pay Gap


Nun, warum nicht einen parteilichen Wettbewerb dazu ausrufen? Eine Freiwillige Selbstverpflichtung? Dann haben WählerInnen durchaus die Möglichkeit sich der Partei anzuschliessen, die ihren feministischen Ansprüchen entsprechen. Und die sind sicher nicht an der Völkischen Front von NPD und Afd zu finden.


  • Ein kleiner Seitenhieb sei noch erlaubt... -was wäre wenn: sich ein reine Frauenpartei gründen würde? Diese fehlt meines Erachtens übrigens in den Parlamenten.


Fazit!


Es gibt hier keine SiegerInnen und keine VerliererInnen... -es sind die Mütter und Väter des Grundgesetzes, die uns genau diese Aufgaben schon damals vorausschauend mit auf den Weg gaben.

Gesetze haben wir in ausreichender Zahl und zu jedem Anlass. Es liegt an uns selbst, diese mit Inhalten auszufüllen. Demokratie und Paritätische Teilhabe macht halt Arbeit... -wer diese nicht leistet, nicht leisten will ruft nach Gesetzen.







Darum bleibt:


Parität? Ja, bitte...!






Das Urteil

des Landesverfassungsgericht Brandenburg


"Das Verfassungsgericht sieht die NPD in ihrer Organisations- und Programmfreiheit, der Wahlvorschlagsfreiheit der Partei und der Chancengleichheit der Parteien verletzt (VfGBbg 9/19)"

"Die gegen das Gesetz gerichteten Verfassungsbeschwerden der vier AfD-Mitglieder hatten ebenfalls im Wesentlichen Erfolg (VfGBbg 55/19). Das Verfassungsgericht stellte eine Verletzung ihrer Grundrechte auf Gleichheit der Wahl in der Ausprägung als passive Wahlrechtsgleichheit und des Verbots der Ungleichbehandlung wegen des Geschlechts fest und erklärte die Vorschriften, die eine paritätische Besetzung der Wahllisten fordern, für nichtig."

Der Antrag des Landesverbandes der AfD im Organstreitverfahren hatte dagegen keinen Erfolg (VfGBbg 55/19). Das Verfassungsgericht verwarf ihn als unzulässig.", heisst es in der Pressemitteilung zum Urteil.


Das Urteil war nach der mündlichen Verhandlung im August durchaus absehbar. Dass es in dieser Deutlichkeit und sogar einstimmig ausfiel war allerdings nicht zu erwarten.


Landespolitik/Wahlen/Parität

24.10.2020 | 1:13

2 Kommentare


Public Hinterzimmer
Public Hinterzimmer
25. Okt. 2020

Ein Fuchs auf der Pirsch...


https://www.youtube.com/watch?v=ZXs6AT92Mds


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erlenkamp
24. Okt. 2020

Seit wann gehen Füchse auf die Pirsch? Werden die nicht eher auf einer Pirsch erlegt?

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